Warum Fachleute beauftragen? Was habe ich als Vermieter davon?

Sie sparen vor allen Dingen eine Menge Zeit, Geld, Arbeit und Nerven, denn Gesetze und Anforderungen an den Vermieter ändern sich laufend!

Wussten Sie?

  • Ab 01.11.2015 ist eine Vermieterbescheinigung wieder Pflicht!
    (keine vorhanden, bis zu 1.000 € Geldstrafe möglich)
  • Energieausweispflicht bei Vermietung
  • Sind Schönheitsreparaturen im Mietvertrag zulässig?

Wie können Sie sich als Vermieter absichern?

  • Bonitätsprüfung des Mieters
  • Mietausfallversicherung

Ein guter Makler versteht sich als Partner seines Auftraggebers und übernimmt als solcher alle nötigen Aufgaben im Rahmen der Immobilienvermittlung.

Er präsentiert Ihre Immobilie, filtert und betreut Interessenten, übernimmt die Bonitätsprüfung, koordiniert Kontakte, Termine und Besichtigungen.

Darüber hinaus haben Sie als Vermieter stets einen kompenten Ansprechpartner bezüglicher der Vermaktung Ihre Immobilie.
Fachliche Kompetenz ist dabei selbstverständlich.

  • Beratung und Bestandsaufnahme
  • Beschaffung Energieausweis
  • Mietpreisanlayse
  • Grundrissbearbeitung
  • Objekt Expose erstellen
  • Virtuelle Besichtigungen
  • Bewerbung durch Homepage, Immobilienscout, 1A-Immobilienmarkt usw.
  • Bearbeitung und Beantwortung der Anfragen
  • Vorauswahl der Interessenten
  • Durchführung eines „Kennlerngespräches“
  • Bonitätsprüfung des potentiellen Mieters
  • Mietvertragsverhandlung
  • Vorbereitung der gesetztlichen Vermieterbescheinigung

Die Maklerprovision in Höhe von 1,49 Monatskaltmieten inkl. 19 % MwSt. ist für den Vermieter steuerlich absetzbar.

Gerne stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

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